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   BGH, 30.06.2011 - I ZB 37/10   

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https://dejure.org/2011,8663
BGH, 30.06.2011 - I ZB 37/10 (https://dejure.org/2011,8663)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - I ZB 37/10 (https://dejure.org/2011,8663)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - I ZB 37/10 (https://dejure.org/2011,8663)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Auslegungsfähigkeit von Prozesshandlungen entsprechend der für rechtsgeschäftliche Willenserklärungen geltenden Regeln; Verlässlichkeit des Umfangs einer Stellungsnahmefristverlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegungsfähigkeit von Prozesshandlungen entsprechend der für rechtsgeschäftliche Willenserklärungen geltenden Regeln; Verlässlichkeit des Umfangs einer Stellungsnahmefristverlängerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1972 - VII ZB 9/72

    Fristenwesen - Berufung - Begründung - Berufungsbegründungsfrist -

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - I ZB 37/10
    Dementsprechend kann auch eine ohne (wirksamen) Antrag bewilligte Fristverlängerung wirksam sein (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1972 - VII ZB 9/72, VersR 1972, 1128, 1129 mwN).

    Dies setzt allerdings voraus, dass sich aus der ergangenen Verfügung ergibt, dass die Verlängerung für die betreffende Partei bewilligt worden ist (BGH, VersR 1972, 1128, 1129).

  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 166/08

    Photodynamische Therapie

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - I ZB 37/10
    Bei fristgebundenen Prozesserklärungen, wie sie insbesondere bei der Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln abzugeben sind, können allerdings nur diejenigen Umstände berücksichtigt werden, die für die Empfänger innerhalb der Frist erkennbar waren (vgl. zum Vorstehenden BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - I ZR 166/08, GRUR 2010, 1026 Rn. 10 = WRP 2010, 1393 = NJW-RR 2010, 1705 - Photodynamische Therapie, mwN).
  • BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08

    Maßgeblichkeit des objektiven Inhalts der an die Partei gerichteten Mitteilung

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - I ZB 37/10
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich eine Partei allerdings grundsätzlich auf den Umfang einer Fristverlängerung verlassen, wie er sich aus dem objektiven Inhalt der an sie gerichteten Mitteilung ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, NJW-RR 2009, 643 Rn. 13).
  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 8/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und auf das Recht auf Gehör ist im Zweifel als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der erklärenden Partei entspricht ( BGH 24.06.2010 - I ZR 166/08 - Rn. 10; BGH 10.11.2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Tz. 9; BGH 30.06.2011 - I ZB 37/10 -, jeweils mwN.
  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und auf das Recht auf Gehör ist im Zweifel als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der erklärenden Partei entspricht ( BGH 24.06.2010 - I ZR 166/08 - Rn. 10; BGH 10.11.2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Tz. 9; BGH 30.06.2011 - I ZB 37/10 -, jeweils mwN.
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